Zum Inhalt springen

Checkliste

Einzug und Auszug

rheinblick, Stand November 2026

Beim Einzug

  • Übergabe: Zählerstände, Schlüssel und Zustand der Wohnung werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Mängel, die später auffallen, bitte innerhalb der ersten zwei Wochen in Textform melden.
  • Anmelden: Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Die Wohnungsgeberbestätigung dafür gibt es im Mieterservice unter service.rheinblick.de.
  • Klingel und Briefkasten: Die Namen aller Bewohner der Hausverwaltung mitteilen. Das Schild bringen wir bei Bedarf an.
  • Mülltonne: In einer Wohnung die eigene Tonne beim Landkreis anmelden, über die Onlinebestellung Tonnen. Im WG-Zimmer läuft die Tonne über rheinblick.
  • Versicherung: Eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung werden dringend empfohlen. Verlangt der Mietvertrag einen Nachweis, bitte an die Hausverwaltung schicken.
  • Verträge: Strom, Internet und Rundfunkbeitrag selbst anmelden, soweit sie nicht in der Miete enthalten sind. Was enthalten ist, steht im Mietvertrag.
  • Hausordnung und Merkblätter lesen: rheinblick.de/hausordnung.

Beim Auszug

  • Kündigen: Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift aller Mieter erfolgen. Eine E-Mail oder Nachricht genügt nicht. Die Frist steht im Mietvertrag.
  • Übergabetermin: Rechtzeitig mit der Hausverwaltung vereinbaren, spätestens zwei Wochen vor dem Auszug.
  • Wohnung: Geräumt und gereinigt übergeben, eigene Einbauten entfernen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • Schlüssel: Alle Schlüssel zurückgeben, auch selbst nachgemachte.
  • Zähler: Die Zählerstände werden bei der Übergabe gemeinsam abgelesen.
  • Mülltonne: In einer Wohnung die eigene Tonne beim Landkreis abmelden, über die Onlinebestellung Tonnen, und bis zur Übergabe abholen lassen. Im WG-Zimmer nicht nötig.
  • Neue Anschrift: Der Hausverwaltung mitteilen, damit Kaution und Nebenkostenabrechnung ankommen. Einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
  • Ummelden: Innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Abmelden muss sich nur, wer ins Ausland zieht.
  • Nachweis für den neuen Vermieter: Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es im Mieterservice unter service.rheinblick.de.

Wohnungsgeberbestätigung und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es im Mieterservice.