rheinblick, Stand August 2026
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gilt für alle Personen, die in einer Unterkunft übernachten.
A Kontakt und Notruf
| Vermieter, werktags 09:00 bis 16:00 Uhr | info@rheinblick.de, WhatsApp 0156 78382051 |
| Feuerwehr und Rettungsdienst | 112 |
| Polizei | 110 |
| Gas, Wasser, Sanitär, nur im Notfall | Top Service, +49 7741 5842 |
| Abfallkalender | abfall-landkreis-waldshut.de |
Ein Notfall liegt vor bei unmittelbarer Gefahr für Gebäude oder Personen, etwa Wasserrohrbruch oder Gasgeruch. Alles andere wird werktags gemeldet. Wer einen Notruf abgesetzt hat, informiert den Vermieter unverzüglich.
Bei Gasgeruch: kein Licht einschalten, keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haupthahn schließen, Notruf wählen, Gebäude verlassen.
B Ruhe
- Ruhezeiten täglich von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig
- In diesen Zeiten Radio, Fernseher und Gespräche auf Zimmerlautstärke
- Rücksicht auf Schichtarbeit, in vielen Unterkünften wird tagsüber geschlafen
- Feiern und Veranstaltungen sind nicht gestattet
C Rauchen, Tiere, Besuch
- Rauchen ist in der gesamten Unterkunft und in allen Gemeinschaftsbereichen untersagt, das gilt auch für E-Zigaretten und Wasserpfeifen
- Tiere nur nach vorheriger Absprache, in Gemeinschaftsbereichen an der Leine, Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen
- Übernachten dürfen nur die angemeldeten Personen. Wer zusätzlich einzieht, muss vorher gemeldet werden
D Zugang und Schlüssel
- Zugangscode und Schlüssel sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden
- Verlust sofort melden
- Haus- und Hoftüren zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geschlossen halten
- Eingänge, Treppen und Flure bleiben frei, dort werden keine Schuhe, Fahrräder oder Gegenstände abgestellt
E Heizen und Lüften
- Stoßlüften drei bis fünf Mal täglich für fünf bis zehn Minuten, auch im Winter
- Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen, das erzeugt Schimmel
- Wäsche in der Unterkunft nur trocknen, wenn gleichzeitig gelüftet wird
- Feuchte Stellen oder Schimmel sofort melden, spätestens innerhalb von fünf Werktagen
- Bei Abwesenheit über mehrere Tage Heizung nicht ganz abstellen, mindestens Frostschutz, Fenster schließen
F Küche, Bad, Abfall
- Geschirr und Küche nach Nutzung sauber hinterlassen, Geschirrspüler vor der Abreise einschalten
- In Toiletten und Abflüsse gehören keine Speisereste, Hygieneartikel oder Fette
- Müll wird nach den örtlichen Vorgaben getrennt und in die vorgesehenen Tonnen gebracht
- Gelbe Säcke nicht auf dem Balkon lagern
G Fahrzeuge und Werkzeug
- Nur auf den zugewiesenen Flächen parken, Zufahrten und Rettungswege bleiben frei
- Auf Hof und Grünflächen wird nicht geparkt, keine Reparaturen und kein Ölwechsel auf dem Grundstück
- Werkzeug, Material, Kraftstoff und Gasflaschen gehören nicht in die Unterkunft
- Akkus und E-Fahrzeuge werden nicht am Gemeinschaftsstrom geladen
H Technik und Einrichtung
- Rauchwarnmelder nicht entfernen oder abdecken, Warntöne sofort melden
- Keine Bohrungen und keine Nägel in Fenster, Rahmen und Türen
- Die Raumtemperatur wird zentral gesteuert und liegt je nach Tageszeit zwischen 18 und 22 Grad. Heizregler dürfen nicht verstellt oder manipuliert werden
- Eigene Heizgeräte, mobile Klimageräte und Lüfter dürfen nicht betrieben werden, das ist aus Brandschutzgründen untersagt und wird nach der Preisliste berechnet
- Ist es dauerhaft zu warm oder zu kalt, bitte melden, die Steuerung wird dann angepasst
- Möbel bleiben, wo sie stehen, Umbauten und zusätzliche Schlösser sind nicht gestattet
- Schäden und Mängel sofort melden, auch kleine. Wer meldet, haftet nicht für Folgeschäden
- Beim Grillen auf Balkon oder Terrasse nur Elektro- oder Gasgeräte, keine Holzkohle
I Sicherheit und Videoüberwachung
- In Außenbereichen und allgemeinen Hausbereichen kann videoüberwacht werden, auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen
- In den Unterkünften selbst wird nicht überwacht
- Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden gelöscht
- Eigene Kameras dürfen nicht angebracht werden
J Abreise
- Abreise bis 11:00 Uhr, spätere Abreise nur nach Absprache
- Persönliche Gegenstände vollständig mitnehmen, Müll entsorgen, Fenster und Türen schließen
- Die Endreinigung übernimmt der Vermieter
M1 Gemeinsam genutzte Unterkünfte
In manchen Unterkünften sind Zimmer an verschiedene Firmen vergeben. Dann gilt zusätzlich:
- Nur das zugewiesene Zimmer nutzen, fremde Zimmer und fremdes Eigentum bleiben tabu
- Küche und Bad nach Nutzung sauber hinterlassen, Lebensmittel im eigenen Fach lagern
- Besondere Rücksicht auf Schichtzeiten, auch tagsüber wird geschlafen
- Aushängende Nutzungs- und Reinigungspläne sind einzuhalten
- Gemeinsame Bereiche sind kein Lager für Werkzeug oder Material
K Verstöße
Bei Verstößen wird abgemahnt. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Vertrag gekündigt werden. Kosten für Reinigung, Instandsetzung und Ersatz werden nach Nachweis berechnet, die Beträge stehen in der Preisliste für Zusatzleistungen. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich.
Was hier bewusst nicht steht
Diese Fassung gilt für Gäste. Für Dauermieter gilt weiterhin die ausführliche Hausordnung vom April 2026. Nicht übernommen wurden Regelungen, die nur Dauermieter betreffen oder dem Beherbergungsgeschäft widersprechen: Untervermietung nach § 540 BGB, das Verbot der Kurzzeitvermietung und der gewerblichen Nutzung, Batteriewechsel an Rauchwarnmeldern durch den Bewohner, Winterdienst durch die Bewohner, Keller und Abstellräume, Aufzugnutzung durch Kinder, Blumenkästen, Sichtschutzmatten und Satellitenschüsseln.
Der Winterdienst bleibt Sache des Vermieters. Eine Abwälzung auf Gäste wäre unwirksam und würde die Verkehrssicherungspflicht nicht übertragen.