Bedingungen
Zwei Fassungen: eine für Firmen und Projektteams, eine für Privatgäste. Klappen Sie auf, was für Sie gilt.
rheinblick, Unterkünfte für Firmen und Projektteams
Entwurf, Stand August 2026, vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen
Diese Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich ist der vollständige Text darunter.
1.1 Diese Bedingungen gelten für die entgeltliche Überlassung möblierter Unterkünfte an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucher. Für Buchungen von Privatpersonen und für Ferienwohnungen gelten gesonderte Bedingungen.
1.2 Vertragspartner ist der in der Buchungsbestätigung genannte Vermieter. Die Unterkünfte werden von zwei Vermietern unter derselben Anschrift angeboten. Werden Einheiten beider Vermieter gebucht, kommen zwei Verträge zustande. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall getrennte Rechnungen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufs- oder Lieferantenbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbracht wird.
1.4 Die Unterkunft wird ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen. Ein Wohnraummietverhältnis wird nicht begründet.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Information. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
2.1 Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande.
2.2 Die Mindestmietdauer richtet sich nach der jeweiligen Unterkunft und wird in der Buchungsbestätigung genannt. Sie beträgt vier Nächte oder einen Monat.
2.3 Die zulässige Höchstbelegung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Überbelegung ist nicht gestattet.
2.4 Der Auftraggeber benennt dem Vermieter vor Anreise in Textform für jede untergebrachte Person Vor- und Familiennamen sowie die Wohnanschrift, dazu einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Angaben sind erforderlich für die Führung der Meldescheine und für die Ausstellung der Meldebestätigungen nach Ziffer 11.2. Ein Wechsel der Personen innerhalb der gebuchten Belegung ist jederzeit möglich und kostenfrei, er ist dem Vermieter vor dem Wechsel mitzuteilen. Diese Mitteilung ist erforderlich, weil der Vermieter zur Führung von Meldescheinen verpflichtet ist.
2.5 Eine Weitergabe der Unterkunft an Dritte außerhalb des benannten Personenkreises bedarf der Zustimmung des Vermieters. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Auftraggebers und Mitarbeiter von ihm beauftragter Nachunternehmer, sofern sie zuvor benannt wurden.
2.6 Verträge werden ausschließlich befristet geschlossen. Die Laufzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung kommt nur durch eine neue Bestätigung in Textform zustande. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
2.7 Überlassen wird stets die gesamte Unterkunft zur alleinigen Nutzung, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Nur wenn dort ausdrücklich einzelne Zimmer oder Betten ausgewiesen sind, kann der Vermieter die übrigen Plätze derselben Einheit anderweitig belegen. Ein Anspruch auf Alleinnutzung besteht in diesem Fall nicht, auch wenn die Einheit zeitweise nicht voll belegt ist.
2.8 Sind einzelne Zimmer oder Betten gebucht, werden Küche, Bad, Flur und Außenflächen gemeinsam genutzt. Die zugewiesenen Zimmer sind ausgewiesen, andere Zimmer dürfen nicht genutzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet die untergebrachten Personen zu Rücksichtnahme, insbesondere auf Schichtzeiten, und dazu, Küche und Bad nach Nutzung sauber zu hinterlassen. Der Vermieter kann für gemeinsam genutzte Bereiche Nutzungs- und Reinigungspläne vorgeben.
2.9 Die Unterkunft wird ausschließlich zu Übernachtungszwecken überlassen. Die Ausübung eines Gewerbes in der Unterkunft, insbesondere Werkstattbetrieb, Lagerung von Material oder Kundenverkehr, ist nicht gestattet. Die berufliche Tätigkeit der untergebrachten Personen außerhalb der Unterkunft bleibt davon unberührt.
3.1 Alle Preise verstehen sich netto pro Person und Nacht zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Im Preis enthalten sind Nebenkosten einschließlich Strom, Heizung und Wasser, Internet, Bettwäsche und Handtücher sowie, sofern in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, Stellplätze. Der Rundfunkbeitrag und eine etwaige Kurtaxe oder Gästeabgabe werden vom Vermieter getragen und nicht gesondert berechnet.
3.3 Die Reinigung ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert abgerechnet. Sie findet verpflichtend mindestens alle zwei Wochen statt, die Termine werden nach Schichtplan abgestimmt. Rhythmus und Preis werden in der Buchungsbestätigung festgelegt. Verweigert der Auftraggeber wiederholt den Zutritt zu den abgestimmten Terminen, kann der Vermieter die Reinigung dennoch berechnen.
3.4 Die Beheizung erfolgt zentral gesteuert, die Raumtemperatur liegt je nach Tageszeit zwischen 18 und 22 Grad. Eigene Heizgeräte, mobile Klimageräte und Lüfter dürfen nicht betrieben werden. Die in Ziffer 3.2 enthaltenen Nebenkosten decken einen üblichen Verbrauch ab. Bei einem Verbrauch, der den üblichen Rahmen erheblich und dauerhaft übersteigt, kann der Vermieter die Mehrkosten nach Nachweis abrechnen.
3.5 Eine Kaution wird nicht erhoben.
3.6 Abgerechnet wird die in der Buchungsbestätigung bestätigte Personenzahl, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich anreisen. Eine Reduzierung der Personenzahl nach Vertragsschluss gilt als teilweise Ablösung nach Ziffer 5.3.
3.7 Eine Verlängerung ist jederzeit ohne neuen Vertrag möglich, sie bedarf der Bestätigung in Textform. Innerhalb der ersten zwölf Monate gelten die vereinbarten Preise fort. Für Verlängerungen darüber hinaus gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise.
3.8 Bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Vermieter die vereinbarten Preise einmal je Kalenderjahr anpassen, soweit sich seine Kosten für Energie, Reinigung oder Instandhaltung nachweislich erhöht haben. Die Anpassung wird mit einer Frist von sechs Wochen in Textform angekündigt und darf die nachgewiesene Kostensteigerung nicht übersteigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
3.9 Preise für Zusatzleistungen, insbesondere Ersatzschlüssel, Sonderreinigung, zusätzlichen Wäschewechsel, verspätete Abreise und Nachversand vergessener Gegenstände, ergeben sich aus der Preisliste für Zusatzleistungen. Sie ist Anlage zu diesen Bedingungen und wird auf der Website veröffentlicht. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung.
4.1 Bei der ersten Buchung eines Auftraggebers ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Buchungswerts, höchstens jedoch in Höhe der ersten Monatsrechnung, vor Anreise fällig. Der Vermieter kann darauf verzichten. Bei Folgebuchungen entfällt die Anzahlung.
4.2 Bei Auftraggebern ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist der jeweilige Abrechnungszeitraum vollständig vor Beginn des Zeitraums zu zahlen. Der Vermieter kann stattdessen eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit in gleicher Höhe akzeptieren.
4.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus für den Folgemonat und ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber, niemals gegenüber einzelnen untergebrachten Personen.
4.4 Die Rechnung für den Folgemonat wird spätestens sieben Kalendertage vor Ende des laufenden Monats übermittelt. Das Zahlungsziel beträgt fünf Tage ab Rechnungsdatum. Der Rechnungsbetrag ist damit vor Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
4.6 Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Vermieter die Bereitstellung noch nicht angetretener Zeiträume bis zum Zahlungseingang verweigern. Bereits überlassene Unterkünfte werden dem Auftraggeber nicht entzogen, solange der Vertrag besteht.
4.7 Zahlungen sind per Banküberweisung, über Stripe oder über PayPal möglich. Bei Zahlung über Stripe oder PayPal wird das dabei anfallende Entgelt des Zahlungsdienstleisters zusätzlich berechnet. Bei Banküberweisung fällt kein Aufschlag an. Rechnungen werden in Euro gestellt. Gebühren der Bank des Auftraggebers trägt der Auftraggeber. Die Leistung wird am Ort der Unterkunft erbracht und unterliegt deutscher Umsatzsteuer, auch gegenüber Auftraggebern mit Sitz im Ausland. Eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft findet nicht statt.
4.8 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.1 Bestätigte Buchungen sind verbindlich. Ein Recht zum Rücktritt oder zur ordentlichen Kündigung steht dem Auftraggeber nicht zu. Reist er nicht an oder nutzt er die Unterkunft nicht, bleibt er zur vereinbarten Vergütung für die gesamte Laufzeit verpflichtet. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen sowie das an, was er durch anderweitige Vermietung erlangt oder böswillig zu erlangen unterlässt.
5.2 Der Vermieter ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, und weist diese Bemühungen auf Verlangen nach.
5.3 Ablösung. Der Auftraggeber kann sich vom Vertrag lösen, indem er die Ablösepauschale zahlt. Die Erklärung bedarf der Textform, maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter. Die Pauschale bemisst sich nach dem Preis des nicht genutzten Zeitraums:
| Zugang der Erklärung | Ablösepauschale |
|---|---|
| mehr als 8 Wochen vor Anreise | 10 % |
| 8 bis mehr als 4 Wochen vor Anreise | 30 % |
| 4 bis mehr als 2 Wochen vor Anreise | 60 % |
| weniger als 2 Wochen vor Anreise oder Nichtantritt | 90 % |
Mit Zahlung endet der Vertrag für den betroffenen Zeitraum, weitere Ansprüche des Vermieters bestehen insoweit nicht. Wählt der Auftraggeber die Ablösung nicht, bleibt es bei Ziffer 5.1. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Verschiebung statt Ablösung. Verschiebt sich das Projekt des Auftraggebers und teilt er dies mehr als acht Wochen vor Anreise mit, wird der Termin einmal kostenfrei verlegt. Bei späterer Mitteilung bietet der Vermieter einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten an. Nimmt der Auftraggeber den Ersatztermin verbindlich an, entfällt die Ablösepauschale.
5.5 Der Auftraggeber kann einen Ersatzmieter benennen, der zu identischen Konditionen in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann die Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern, insbesondere bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.
5.6 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erheblich in Frage stellen, und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung noch Sicherheit leistet.
6.1 Kann eine gebuchte Unterkunft aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, stellt er eine gleichwertige Unterkunft im eigenen Bestand zur Verfügung. Mehrkosten trägt der Vermieter.
6.2 Ist eine gleichwertige Unterbringung nicht möglich, kann jede Partei den Vertrag für den betroffenen Zeitraum beenden. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
6.3 Der Vermieter kann den Auftraggeber während der Laufzeit in eine andere, gleichwertige Unterkunft im eigenen Bestand umsetzen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Instandsetzung, Schaden oder Belegungsplanung. Die Umsetzung wird mindestens sieben Tage vorher angekündigt, bei Gefahr im Verzug auch kurzfristiger. Gleichwertig bedeutet vergleichbare Ausstattung, vergleichbare Belegung und vergleichbare Entfernung zum Einsatzort. Umzugsaufwand und Mehrkosten trägt der Vermieter, der vereinbarte Preis bleibt unverändert.
6.4 Bei höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Energieausfall oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters, gelten die Ziffern 6.1 und 6.2 entsprechend. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit Ziffer 10 nichts anderes bestimmt.
7.1 Der Zugang ist rund um die Uhr möglich. Die Zugangsdaten werden vor Anreise übermittelt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zugangsdaten nicht an Unbefugte gelangen.
7.2 Die Unterkunft steht ab 16:00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Ab 16:00 Uhr ist der Bezug zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich, eine Anreise mitten in der Nacht ist ausdrücklich eingeschlossen. Frühere Bereitstellung und abweichende Zeiten können in Textform vereinbart werden.
7.3 Wird die Unterkunft ohne Vereinbarung länger genutzt, wird der anteilige Übernachtungspreis berechnet, ab drei Stunden Überschreitung eine weitere Nacht.
7.4 Eine vorzeitige Abreise berührt die vereinbarte Vergütung nicht, soweit sich aus Ziffer 5 nichts anderes ergibt.
7.5 Zugangsdaten, Schlüssel und Codes dürfen nur an die nach Ziffer 2.4 benannten Personen weitergegeben werden. Verlust ist unverzüglich zu melden. Kosten für Ersatz und für erforderliche Schließungsänderungen ergeben sich aus der Preisliste für Zusatzleistungen.
7.6 Stellplätze werden, soweit vorhanden, ohne Zuweisung eines bestimmten Platzes überlassen. Eine Bewachung findet nicht statt. Fahrzeuge dürfen Zufahrten, Rettungswege und Nachbargrundstücke nicht blockieren. Die Nutzung durch Transporter ist zulässig, soweit die Fläche dafür geeignet ist.
7.7 Die Unterkunft wird in gereinigtem und vollständig ausgestattetem Zustand übergeben. Bei Rückgabe sind persönliche Gegenstände zu entfernen und der Müll nach den örtlichen Vorgaben zu trennen. Die Endreinigung übernimmt der Vermieter.
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet die untergebrachten Personen zur Einhaltung der Hausordnung. Sie ist als Anlage Bestandteil des Vertrags, liegt in der Unterkunft aus und wird auf der Website veröffentlicht.
8.2 Es gelten insbesondere:
8.3 Bei Verstößen gegen das Rauchverbot, bei erheblicher Verschmutzung oder bei Schäden stellt der Vermieter die tatsächlich entstandenen Kosten für Reinigung, Instandsetzung, Material und Arbeitszeit nach Nachweis in Rechnung. Für Verstöße gegen das Rauchverbot beträgt der pauschale Ersatz 250 Euro je Fall, für die Weitergabe an nicht benannte Dritte 500 Euro je Fall.
8.4 Wird die Unterkunft von Personen genutzt, die dem Vermieter nicht nach Ziffer 2.4 benannt wurden, wird für jede nicht benannte Person der doppelte Übernachtungspreis für die Dauer des gesamten Aufenthalts berechnet. Der Vermieter ist in diesem Fall zusätzlich zur Kündigung nach Ziffer 9 berechtigt.
8.5 Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen der Ziffern 8.3 und 8.4 der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.6 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie erkennbar keinen Erfolg verspricht oder eine sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.
8.7 Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, bleiben gesetzliche Rechte des Auftraggebers unberührt, er haftet jedoch für Schäden, die durch die verspätete Anzeige entstehen oder sich vergrößern.
8.8 Der Vermieter darf die Unterkunft nach Ankündigung zu angemessener Zeit betreten, um Zustand, Belegung oder erforderliche Arbeiten zu prüfen. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Ankündigung.
8.9 Der Internetzugang wird zur üblichen Nutzung bereitgestellt. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Rechtsverletzungen über den Anschluss, insbesondere die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, sind untersagt. Der Auftraggeber stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Nutzung durch die untergebrachten Personen beruhen.
9.1 Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn
Ist die Unterkunft noch nicht überlassen, genügt eine Nachfrist von drei Werktagen, danach kann der Vermieter zurücktreten. In diesem Fall gilt Ziffer 5.3 mit dem Tag des Rücktritts.
9.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterkunft geräumt und zurückgegeben wird. Eine Räumung durch den Vermieter im Wege der Selbsthilfe findet nicht statt.
9.3 Der Vermieter kann den Schaden geltend machen, der durch die Kündigung und den anschließenden Leerstand entsteht, unter Anrechnung anderweitiger Einnahmen.
10.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Für eingebrachte Sachen, insbesondere Werkzeug, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände, wird keine Verwahrung geschuldet. Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen bei Beherbergung bleibt unberührt.
10.5 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.6 Der Auftraggeber unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckung und weist sie auf Verlangen nach.
11.1 Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, für jede untergebrachte Person einen Meldeschein zu führen. Der Auftraggeber wirkt daran mit und stellt die erforderlichen Angaben bereit.
11.2 Auf Wunsch stellt der Vermieter für jede untergebrachte Person eine Meldebestätigung aus.
11.3 Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zahlungsdienstleistern und Meldescheinen, enthält die Datenschutzerklärung.
11.4 In Außenbereichen und allgemeinen Hausbereichen können Videokameras eingesetzt werden. Auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen. In den Unterkünften selbst findet keine Überwachung statt. Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden automatisiert gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung benötigt werden.
11.5 Eine melderechtliche Anmeldung unter der Anschrift der Unterkunft ist auf Wunsch möglich und vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Der Vermieter stellt die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung aus. Eine dadurch entstehende Zweitwohnungssteuer oder vergleichbare Abgabe trägt der Auftraggeber.
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie für Auftraggeber ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Waldshut-Tiengen. Der Vermieter kann auch am Sitz des Auftraggebers klagen.
12.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Verbindliche Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse gerichtet oder von dort versandt werden. Nachrichten über Messengerdienste dienen der Abstimmung und begründen keine Vertragsänderung.
12.4 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Vermieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen des Ziffer 10.1.
12.5 Der Auftraggeber kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Vermieters abtreten.
12.6 Erfüllungsort für die Zahlung ist Waldshut-Tiengen. Erfüllungsort für die Überlassung der Unterkunft ist deren Belegenheitsort.
12.7 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Vermieter diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder betriebliche Abläufe erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen, gelten die bisherigen Bedingungen fort, und jede Seite kann den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
12.8 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
rheinblick, Ferienwohnungen und Direktbuchungen
Entwurf, Stand August 2026, vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen
Diese Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich ist der vollständige Text darunter.
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Buchung möblierter Unterkünfte durch Privatpersonen zu privaten Zwecken. Für Buchungen von Unternehmen gelten die gesonderten Bedingungen für Firmenkunden.
1.2 Vertragspartner ist der in der Buchungsbestätigung genannte Vermieter.
1.3 Bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com gelten vorrangig die dort bei der Buchung gewählten Bedingungen der Plattform, insbesondere zu Stornierung und Zahlung. Diese Bedingungen gelten ergänzend, soweit sie dem nicht widersprechen.
2.1 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Der Gast muss mindestens 18 Jahre alt sein.
2.2 Der Gast übermittelt vor Anreise für sich und für jede mitreisende Person Vor- und Familiennamen, die Wohnanschrift sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse für den Kontakt während des Aufenthalts. Diese Angaben sind erforderlich, weil der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, für jede beherbergte Person einen Meldeschein zu führen, und weil nur auf dieser Grundlage eine Meldebestätigung ausgestellt werden kann. Werden die Angaben trotz Aufforderung nicht vollständig übermittelt, kann der Vermieter die Überlassung der Unterkunft verweigern.
2.3 Zur Überprüfung der Angaben kann ein Dienstleister eingesetzt werden. Erfolgt weder die Bestätigung der Daten noch die Zahlung fristgerecht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Die Unterkunft darf nur von den gemeldeten Personen genutzt werden. Die zulässige Höchstbelegung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
2.5 Widerrufsrecht. Für die Vermietung von Unterkünften zu Wohnzwecken mit festem Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach Ziffer 4.
3.1 Es gilt der in der Buchungsbestätigung genannte Gesamtpreis. Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und Internet sind enthalten. Der Rundfunkbeitrag und eine etwaige Kurtaxe oder Gästeabgabe werden vom Vermieter getragen und nicht gesondert berechnet. Die Endreinigung wird in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen.
3.2 Eine Anzahlung von 20 Prozent ist innerhalb von drei Werktagen nach der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3.3 Zahlt der Gast die Anzahlung oder den Restbetrag nicht fristgerecht, setzt der Vermieter eine Nachfrist von drei Tagen. Verstreicht sie, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt Ziffer 4.2 mit dem Zeitpunkt des Rücktritts als maßgeblichem Zeitpunkt.
3.4 Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei einer kostenfreien Stornierung nach Ziffer 4.2 wird sie vollständig erstattet, sonst auf die Pauschale angerechnet.
3.5 Zahlungen sind per Banküberweisung, über Stripe oder über PayPal möglich. Bei Zahlung über Stripe oder PayPal wird das dabei anfallende Entgelt des Zahlungsdienstleisters zusätzlich berechnet und vor Abschluss des Zahlungsvorgangs ausgewiesen. Bei Banküberweisung fällt kein Aufschlag an. Gebühren, die die Bank des Gastes ihm selbst berechnet, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland, trägt der Gast.
3.6 Die Beheizung erfolgt zentral gesteuert, die Raumtemperatur liegt je nach Tageszeit zwischen 18 und 22 Grad. Eigene Heizgeräte, mobile Klimageräte und Lüfter dürfen nicht betrieben werden. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3.7 Tiere sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Das Entgelt beträgt 15 Euro je Tier und Nacht.
3.8 Preise für Zusatzleistungen ergeben sich aus der Preisliste für Zusatzleistungen, die als Anlage veröffentlicht wird. Das gilt auch für zusätzliche Personen und für Kinderbetten.
4.1 Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
4.2 Der Vermieter kann folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:
| Zugang der Stornierung | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 14 Tage vor Anreise | keine |
| 14 bis 7 Tage vor Anreise | 50 % |
| weniger als 7 Tage vor Anreise oder Nichtanreise | 80 % |
4.3 Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung an. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.4 Der Gast kann einen Ersatzgast benennen, der zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann aus wichtigem Grund widersprechen.
4.5 Eine vorzeitige Abreise berührt den vereinbarten Preis nicht.
4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5.1 Bei Aufenthalten ab 28 Nächten ist der erste Monat mit der Buchung fällig. Nach Ablauf des ersten Monats kann der Aufenthalt mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende beendet werden.
5.2 Ziffer 4.2 gilt für den ersten Monat, für die Zeit danach gilt Ziffer 5.1.
6.1 Kann die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, bietet er eine gleichwertige Unterkunft im eigenen Bestand an. Mehrkosten trägt der Vermieter.
6.2 Ist das nicht möglich, kann jede Seite den Vertrag beenden. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit sie auf nicht erbrachte Leistungen entfallen.
6.3 Bei höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder Infrastrukturausfällen, gelten Ziffern 6.1 und 6.2 entsprechend. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziffer 9.
7.1 Die Unterkunft steht ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Bezug ist danach zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich, die Zugangsdaten werden vorab übermittelt.
7.2 Die Abreise erfolgt bis 11:00 Uhr. Bei Überschreitung gilt die Preisliste für Zusatzleistungen.
7.3 Reist der Gast ohne Nachricht nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt an, kann der Vermieter über die Unterkunft anderweitig verfügen. Ziffer 4.2 bleibt unberührt.
7.4 Zugangsdaten, Schlüssel und Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verlust ist unverzüglich zu melden. Kosten für Ersatz ergeben sich aus der Preisliste für Zusatzleistungen.
7.5 Stellplätze werden, soweit vorhanden, ohne Zuweisung eines bestimmten Platzes überlassen. Eine Bewachung findet nicht statt.
8.1 Ergänzend gilt die Hausordnung, die als Anlage Bestandteil des Vertrags ist, in der Unterkunft ausliegt und auf der Website veröffentlicht wird. Es gelten insbesondere:
8.2 Schäden und Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe möglich ist. Zeigt der Gast einen Mangel schuldhaft nicht an, haftet er für dadurch entstehende oder sich vergrößernde Schäden. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
8.3 Verursachte Schäden und ein durch den Gast veranlasster Sonderaufwand werden nach der Preisliste für Zusatzleistungen oder nach Nachweis abgerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter nach Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen.
8.5 Der Vermieter darf die Unterkunft nach Ankündigung zu angemessener Zeit betreten. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Ankündigung.
8.6 Der Internetzugang wird zur üblichen Nutzung bereitgestellt. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Rechtsverletzungen über den Anschluss, insbesondere die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, sind untersagt.
9.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen bei Beherbergung bleibt unberührt.
9.4 Die Nutzung von Spiel- und Sportgeräten sowie von Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Aufsicht über mitreisende Kinder und mitgebrachte Tiere ist der Gast verantwortlich.
10.1 Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zahlungsdienstleistern und Meldescheinen, enthält die Datenschutzerklärung.
10.2 In Außenbereichen und allgemeinen Hausbereichen können Videokameras eingesetzt werden. Auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen. In den Unterkünften selbst findet keine Überwachung statt. Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden automatisiert gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung benötigt werden.
10.3 Eine melderechtliche Anmeldung unter der Anschrift der Unterkunft ist auf Wunsch möglich und vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Der Vermieter stellt die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung aus. Eine dadurch entstehende Zweitwohnungssteuer trägt der Gast.
11.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2 Ein gesetzlicher Gerichtsstand für Verbraucher wird nicht abbedungen.
11.3 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
11.4 Fotos und Beschreibungen dienen der Information. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
11.5 Erfüllungsort für die Zahlung ist Waldshut-Tiengen. Erfüllungsort für die Überlassung der Unterkunft ist deren Belegenheitsort.
11.6 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlagen, die für beide Fassungen gelten