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Start / Standard und Compliance

Was Sie schriftlich bekommen.

Unterkunftsstandard, Nachweise und Abrechnung für Firmen, die ihre Monteure in die Schweiz oder nach Südbaden entsenden.

Unterkunftsstandard

Was in jeder Unterkunft gilt

Wer Mitarbeiter in die Schweiz entsendet, bestätigt im Meldeverfahren, dass die Unterbringung dem ortsüblichen Standard entspricht. Diese Zusage geben Sie ab, nicht wir. Damit sie trägt, halten wir die Punkte ein, an denen sie in der Praxis oft scheitert.

Einzelbetten, keine Etagenbetten

Jede Person hat ein eigenes Bett. Wie viele Personen in welchem Zimmer liegen, sehen Sie vor der Buchung am Grundriss auf der jeweiligen Objektseite.

Küche, Bad, Waschmaschine

Vollwertige Küche mit Geräten, eigenes Bad, Waschmaschine in der Unterkunft. Nebenkosten, Internet, Bettwäsche und Handtücher sind enthalten.

Nichtraucherunterkunft

Gilt in allen Einheiten. Stellplätze am Haus, auch für Transporter. Zugang rund um die Uhr, ohne Rezeption.

Nachweise

Was Sie von uns bekommen

Alles, was Sie für Ihre Unterlagen brauchen, ohne Nachfragen und ohne Nachreichen.

Vorab

Angebot und Grundriss

Ein gerechnetes Angebot mit Verfügbarkeit, Festpreis je Person und Nacht sowie dem Grundriss der Unterkunft. Damit können Sie die Unterbringung prüfen, bevor Sie zusagen.

Bei Bezug

Meldebestätigung je Person

Auf Wunsch für jede Person, die dort wohnt, mit Anschrift der Unterkunft und Zeitraum. Sie sagen uns, für wen Sie sie brauchen.

Monatlich

Eine Rechnung an die Firma

Nie an einzelne Mitarbeiter. Nebenkosten inklusive, Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Reinigung kommt hinzu, im Regelfall alle zwei Wochen. Rechnung eine Woche im Voraus, Zahlungsziel fünf Tage.

Zuständigkeit

Was bei Ihnen bleibt

Wir stellen die Unterkunft und die Nachweise dazu. Die Pflichten aus der Entsendung selbst bleiben beim Arbeitgeber, dabei können wir nicht beraten und tun auch nicht so.

Unterkunft und Nachweis
rheinblick
Meldeverfahren
Arbeitgeber
A1-Bescheinigung
Arbeitgeber
Lohn und Spesen
Arbeitgeber

Zum Einlesen: 8-Tage-Meldepflicht, A1-Bescheinigung, Spesen und Unterkunftskosten sowie Zoll und Grenzübergänge. Das sind Übersichten für die Praxis, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was Ihre Steuer- oder Rechtsberatung sagt.

Konditionen

Was vertraglich gilt

Dauer

ab 4 Nächten

6 der 10 Unterkünfte sind ab 4 Nächten buchbar, die übrigen 4 ab 1 Monat. Was für eine einzelne Unterkunft gilt, steht auf ihrer Objektseite.

Änderung

Verschiebung und Verlängerung

Verschiebt sich das Projekt, verlegen wir den bestätigten Zeitraum auf einen Ersatztermin, statt zu stornieren. Mehr als acht Wochen vor Anreise ist das kostenfrei, danach kostet es 10 Prozent des verlegten Zeitraums. Einmal je Buchung, auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten und nach Verfügbarkeit, Ziffer 5.4 AGB. Verlängert wird ohne neuen Vertrag, Kapazität reservieren wir auf Wunsch nach hinten.

Zahlung

Keine Kaution

Abrechnung gegen Rechnung, keine Kaution und keine Vorauszahlung je Person. Eine Sicherheit verlangen wir nur, wenn die Zahlungsfähigkeit nach Vertragsschluss erheblich in Frage steht, Ziffer 4.10 AGB. Bei Buchungen bis sechs Wochen ist der Gesamtbetrag vor Anreise fällig, bei längeren der erste Abrechnungszeitraum, Ziffer 4.1 AGB. Auftraggeber ohne Sitz in Deutschland zahlen jeden Abrechnungszeitraum vorab, Ziffer 4.2 AGB. Die vollständigen Bedingungen stehen in den AGB für Firmenkunden.

Offene Frage zum Standard?

Schreiben Sie, was Ihr Auftraggeber verlangt. Sie bekommen die Antwort mit dem Angebot, nicht danach.

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rheinblick rheinblick Direkt erreichbar: +49 156 7838 2051 · WhatsApp · info@rheinblick.de