Start / Wissen / Zoll und Grenzübergänge

Grenzübergänge am Hochrhein.

Vier Rheinübergänge zwischen Waldshut und Jestetten, rund um die Uhr offen. Für Ihre Leute ändert sich an der Grenze nichts.

Anfahrt

Für Ihre Leute ändert sich nichts

Die Rheinübergänge am Hochrhein sind durchgehend offen und in aller Regel frei. Wer morgens zur Frühschicht fährt, hält kurz an, zeigt bei Bedarf den Ausweis und fährt weiter. Rückstau gibt es an den großen Übergängen bei Basel, nicht hier. Unsere fünf Standorte liegen an vier verschiedenen Übergängen, der kürzeste Weg ist also selten der bekannteste.

Waldshut
Koblenz
Kadelburg
Bad Zurzach
Hohentengen
Kaiserstuhl
Jestetten
Neuhausen und Rafz

Lauchringen fährt über Waldshut. Welche Fahrzeit sich daraus je Einsatzort ergibt, steht in der Unterkunftsübersicht.

Material

Angemeldet wird nur, was mitfährt

Personen passieren die Grenze ohne Anmeldung, Werkzeug und Material nicht. Das ist Routine und läuft in der Praxis über den Spediteur oder Zollagenten, der die Einfuhr ohnehin abwickelt.

Werkzeug

Kommt wieder mit zurück

Für Geräte, die nach dem Einsatz wieder ausgeführt werden, gibt es ein eigenes Verfahren. Wer regelmäßig pendelt, arbeitet mit einer festen Geräteliste statt jedes Mal neu.

Material

Bleibt in der Schweiz

Was verbaut wird, wird eingeführt. Wer als Einführer auftritt und damit Zoll und Einfuhrsteuer trägt, steht im Vertrag mit dem Auftraggeber. Einmal geklärt, gilt es für das ganze Projekt.

Weg

Über die Zollstelle

Anmeldepflichtige Waren gehen über eine besetzte Zollstelle mit festen Zeiten. Viele Betriebe trennen deshalb: Personal über den kürzesten Übergang, Materialfahrzeug über die Zollstelle.

Vor dem Einsatz

Was tatsächlich Vorlauf braucht

Nicht die Grenze kostet Zeit, sondern die Anmeldung des Einsatzes. Acht Tage Meldefrist und wenige Tage für die Sozialversicherung, zusammen gut eine Woche. Wer das im Blick hat, fährt am Einsatztag durch.

Mehr dazu unter 8-Tage-Meldepflicht und A1-Bescheinigung. Dieser Text ist eine Übersicht für die Praxis, keine Zoll- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Schweizer Zollverwaltung oder Ihres Spediteurs.

Unterkunft nah am Übergang?

Personen, Zeitraum, Einsatzort. Sie bekommen ein gerechnetes Angebot mit Verfügbarkeit und Festpreis, keine Preisliste.

Anfrage stellen
rheinblick Direkt erreichbar: +49 156 7838 2051 · WhatsApp · info@rheinblick.de