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Hausordnung

WG-Ordnung

rheinblick, Stand November 2026

Geltungsbereich. Diese Ordnung gilt für alle Bewohner der WG-Zimmer und ist Bestandteil des Mietvertrags. Sie ergänzt die Hausordnung, die daneben vollständig gilt.


1. Geltung. Diese Ordnung gilt für alle Bewohner der Wohngemeinschaft und ergänzt die Hausordnung.

2. Reinigung. Die Gemeinschaftsflächen werden wöchentlich gereinigt. Die Bewohner teilen die Aufgaben untereinander auf und halten sie in einem Plan fest. Zusätzlich reinigt eine vom Vermieter beauftragte Kraft die Gemeinschaftsflächen zweimal monatlich. Diese Reinigung ersetzt die wöchentliche Reinigung nicht.

3. Küche. Geschirr wird nach der Nutzung gespült und weggeräumt, Arbeitsflächen und Herd werden gereinigt. Lebensmittel werden beschriftet und im zugewiesenen Fach gelagert. Verdorbene Lebensmittel werden entsorgt.

4. Bad. Nach der Nutzung wird gelüftet und die Dusche abgezogen. Persönliche Artikel werden im eigenen Fach aufbewahrt.

5. Ruhe. Von 12 bis 13 Uhr und von 22 bis 8 Uhr gilt Zimmerlautstärke, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Auf Schichtarbeitende wird Rücksicht genommen.

6. Gäste. Übernachtungen von Gästen sind dem Vermieter vorab in Textform anzuzeigen. Ab der vierten Übernachtung im Kalendermonat ist seine Zustimmung erforderlich.

7. Zimmer. Das eigene Zimmer wird nicht ohne Einverständnis des Bewohners betreten.

8. Energie. Fenster werden beim Lüften nicht dauerhaft gekippt. Licht und Geräte werden bei Nichtnutzung ausgeschaltet. Heizlüfter und Klimageräte werden nicht betrieben.

9. Konflikte. Meinungsverschiedenheiten werden zuerst untereinander geklärt. Führt das nicht weiter, wird die Hausverwaltung eingeschaltet.

10. Auszug. Das Zimmer wird geräumt und gereinigt übergeben, eigene Lebensmittel und Gegenstände werden aus den Gemeinschaftsflächen entfernt.

11. Verstöße. Verstöße werden abgemahnt. Bei wiederholtem Verstoß gelten die Regelungen des Mietvertrags zu Ersatzvornahme und Kündigung.