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Hausordnung

Hausordnung

rheinblick, Stand August 2026

Diese Hausordnung dient dem gemeinsamen Interesse aller Bewohner sowie der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Liegenschaft.

Geltungsbereich. Teil A gilt für Dauermietverhältnisse über Wohnraum und ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags. Der Anhang gilt für Gäste in den Unterkünften, die tage- oder monatsweise überlassen werden, und ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Gäste gilt ausschließlich der Anhang. Widersprechen sich beide Teile, geht für den jeweiligen Personenkreis der für ihn geltende Teil vor.


Teil A, Dauermietverhältnisse über Wohnraum

A Kontakte und Notrufe

Hausverwaltung: info@rheinblick.de, verwaltung@rheinblick.de, WhatsApp werktags 8 bis 18 Uhr, +49 156 7838 2051

Notruf: Feuerwehr und Rettungsdienst 112, Polizei 110

Technische Notfälle. Ein Notfall liegt vor, wenn unmittelbare Gefahr für Gebäude oder Bewohner besteht, etwa Wasserrohrbruch oder Gasgeruch. Bagatellschäden werden werktags über die Hausverwaltung gemeldet. Unberechtigte Inanspruchnahme von Notdiensten wird dem Verursacher berechnet. Gas, Wasser, Sanitär: Top Service, +49 7741 5842. Aufzug-Notruf: Südwest, +49 761 151097930. Nach einem Notruf ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Schlüsselverlust ist unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für die Kosten des Ersatzes. Die Hinterlegung eines Zweitschlüssels bei einer Vertrauensperson wird empfohlen.

Abfallkalender: abfall-landkreis-waldshut.de

B Ruhezeiten und Lärmvermeidung

  • Vermeidbarer Lärm in Wohnung, Haus, Hof und Grundstück ist zu unterlassen
  • Ruhezeiten täglich 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 07:00 Uhr, in dieser Zeit Zimmerlautstärke
  • Musizieren während der Mittagsruhe sowie von 20:00 bis 08:00 Uhr untersagt, sonst höchstens zwei Stunden täglich
  • An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig
  • Feiern sind den Mitbewohnern rechtzeitig anzukündigen

C Sicherheit und Ordnung

Zugänge und Fluchtwege. Haus- und Hoftüren in allgemein zugänglichen Bereichen sind von 22:00 bis 06:00 Uhr geschlossen zu halten. Fluchtwege bleiben dauerhaft frei, ausgenommen Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, sofern kein Fluchtweg versperrt wird. Schuhe, Schränke und sonstige Gegenstände dürfen in Treppenhaus, Fluren und Gemeinschaftsbereichen nicht dauerhaft abgestellt werden. Fahrräder und Kinderwagen gehören in die dafür vorgesehenen Räume oder das eigene Kellerabteil. Schwere Gegenstände sind beim Transport mit geeigneten Unterlagen zu schützen.

Gebäudeschutz und Installationen. Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten, Dachfenster bei Regen und Unwetter zu verschließen. Undichtigkeiten und Mängel an Leitungen sind sofort zu melden. Bei Gasgeruch: kein Licht einschalten, keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haupthahn schließen, Notruf wählen. Bohrungen und Nägel in Fensterrahmen und Türen sind untersagt, für Sicht- und Sonnenschutz nur klemmbare Systeme. Umbauten, zusätzliche Schlösser, Klimaanlagen und bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Das Ausschütteln von Decken, Kleidung und Teppichen aus Fenstern, von Terrassen und Balkonen ist untersagt. Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum sind unverzüglich zu melden, Kleinreparaturen und selbst verursachte Schäden trägt in der Regel der Mieter.

WC und Leitungen. In WC und Abflüsse gehören keine Fremdstoffe, insbesondere keine Lebensmittel, Asche, Hygieneartikel oder Katzenstreu.

Rauchwarnmelder dürfen weder entfernt noch beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Störungen und Batteriewarntöne sind unverzüglich zu melden. Sofern kein Wartungsdienst beauftragt ist, sind die Mieter für den jährlichen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung verantwortlich. Der jährlichen Prüfung durch Fachpersonal ist nach Ankündigung Zutritt zu gewähren.

Videoüberwachung. Allgemein zugängliche Gemeinschaftsbereiche können videoüberwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden automatisiert gelöscht, sofern keine Beweissicherung erforderlich ist. Eigene Kameras, die Gemeinschaftsflächen oder öffentlichen Raum erfassen, bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

D Längere Abwesenheit

  • Eine erreichbare Kontaktperson mit Zugang zur Wohnung ist zu benennen
  • Heizung in der Heizperiode mindestens auf Frostschutz, also plus 12 Grad
  • Bei Abwesenheit über vier Wochen wird die Absperrung des Wasserzulaufs empfohlen
  • Alle Fenster und Türen sind vor Abreise zu schließen und zu verriegeln

E Untervermietung und gewerbliche Nutzung

  • Die Untervermietung der Mieträume, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, § 540 BGB
  • Kurzzeitvermietung und gewerbliche Nutzung der Mieträume sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt

Diese Regelung betrifft ausschließlich Dauermietverhältnisse. Die vom Vermieter selbst betriebene Überlassung von Unterkünften an Gäste bleibt davon unberührt.

F Schimmelprävention und Lüften

  • Stoßlüften mindestens drei bis fünf Mal täglich für fünf bis zehn Minuten, auch in der Heizperiode. Dauerlüften über gekippte Fenster ist untersagt
  • Wäsche in der Wohnung nur bei gleichzeitigem intensivem Stoßlüften trocknen, vorhandene Trockenräume sind zu nutzen
  • Rauchen in der Wohnung, im Treppenhaus und in allen Gemeinschaftsbereichen ist untersagt
  • Kleinflächige oberflächliche Schimmelstellen können selbst behandelt werden, der Vermieter ist in jedem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich zu informieren. Bei größerem Befall ist sofortige Meldung erforderlich. Verspätete Meldungen, die zu Folgeschäden führen, gehen zulasten des Mieters

G Reinigung und Winterdienst

  • Haus und Grundstück sind sauber und gepflegt zu halten
  • Gemeinschaftsflächen werden durch einen externen Dienst gereinigt, sofern nicht anders geregelt
  • Blumenkästen sind sicher anzubringen, beim Gießen darf kein Wasser an Fassade, Fenster oder Balkone anderer gelangen
  • Winterdienst: Sofern kein externer Dienst beauftragt ist, stimmen die Mieter Räum- und Streupflicht untereinander ab. Verkehrssicherung werktags ab 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 08:00 Uhr

H Müllentsorgung

  • Hausmüll gehört ausschließlich in die vorgesehenen Tonnen und Container, Sondermüll und Sperrgut sind nach behördlichen Vorschriften separat zu entsorgen
  • Mülltrennung ist konsequent einzuhalten. Die Behälter sind entsprechend markiert, es zählt die Markierung am Behälter
  • Sperrmüll darf nicht in Fluren, Kellern oder Gemeinschaftsflächen abgestellt werden, Entsorgungskosten trägt der Verursacher, ersatzweise die Mieterschaft
  • Gelbe Säcke dürfen nicht auf Balkonen gelagert werden

I Schädlingsbefall

  • Schädlingsbefall ist unverzüglich zu melden
  • Das Füttern von Tauben, Ratten, Möwen oder streunenden Katzen auf dem Grundstück, von Balkonen oder aus Fenstern ist untersagt

J Fahrzeuge und Abstellräume

  • Das Abstellen motorisierter Fahrzeuge auf Hof, Gehwegen und Grünflächen ist untersagt
  • Ölwechsel und Fahrzeugreparaturen auf dem Grundstück sind nicht gestattet
  • In Garageneinfahrten und auf Parkplätzen gilt Schrittgeschwindigkeit
  • Fahrräder gehören auf die vorgesehenen Stellplätze, nicht mehr nutzbare Räder sind vom Eigentümer zu entfernen
  • E-Fahrzeuge und Akkus dürfen nicht am Gemeinschaftsstrom geladen werden, Laden nur unter Aufsicht in der eigenen Wohnung
  • Die Lagerung von Gasflaschen, auch leerer Gebinde, in Kellern, Tiefgaragen oder unzureichend belüfteten Räumen ist verboten. Je Wohnung höchstens eine im Einsatz befindliche Gasflasche bis 11 kg

K Balkone, Terrassen und Fassade

  • Balkone und Terrassen dienen der Erholung und sind kein Lager für Gerümpel, Müllsäcke oder Reifen. Wäsche darf nicht über die Brüstung gehängt werden
  • Grillen mit Holzkohle ist auf Balkonen untersagt, Elektro- und Gasgrills sind zulässig, sofern keine Gefahr für die Bausubstanz entsteht und die Ruhezeiten eingehalten werden
  • Sichtschutzmatten einheitlich in Anthrazit oder Grau
  • Satellitenschüsseln, Markisen, Klimaanlagen und Katzennetze an der Fassade bedürfen der schriftlichen Genehmigung

L Aufzug

  • Betriebsstörungen sind sofort dem Vermieter oder dem Notdienst zu melden
  • Die Anlage ist sorgfältig zu behandeln, Beschädigungen gehen zulasten des Verursachers
  • Kindern ist das Aufzugfahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet

M Waschmaschinen und Haushaltsgeräte

  • Beim Betrieb ist für ausreichende Belüftung und Beheizung zu sorgen
  • Waschmaschinen sind mit Aquastop oder gleichwertigem Sicherheitssystem zu betreiben

N Kinder und Haustiere

  • Das Spielen im Innenhof und auf den zugehörigen Grünflächen ist gestattet, Keller und Tiefgarage sind für Kinder tabu. Spielflächen sind ordentlich zu hinterlassen
  • Haustiere sind in allen Gemeinschaftsbereichen an der Leine zu führen, Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen, auf Grünflächen der Anlage sind Tiere nicht gestattet

O Verstöße und Kündigungsrecht

  • Bei Verstößen erhält der Mieter eine schriftliche Abmahnung
  • Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das Mietverhältnis ordentlich oder fristlos gekündigt werden

P Änderungsrecht

Der Vermieter kann diese Hausordnung bei sachlichem Bedarf anpassen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags.


Anhang, Gäste in den Unterkünften

Gilt für alle Personen, die in einer Unterkunft übernachten. Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Teil A findet auf Gäste keine Anwendung.

A1 Kontakt und Notruf

Vermieter, werktags 8 bis 18 Uhrinfo@rheinblick.de, WhatsApp +49 156 7838 2051
Feuerwehr und Rettungsdienst112
Polizei110
Abfallkalenderabfall-landkreis-waldshut.de

Ein Notfall liegt vor bei unmittelbarer Gefahr für Gebäude oder Personen, etwa Wasserrohrbruch oder Gasgeruch. Alles andere wird werktags gemeldet. Wer einen Notruf abgesetzt hat, informiert den Vermieter unverzüglich.

Bei Gasgeruch: kein Licht einschalten, keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haupthahn schließen, Notruf wählen, Gebäude verlassen.


B1 Ruhe

  • Ruhezeiten täglich von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig
  • In diesen Zeiten Radio, Fernseher und Gespräche auf Zimmerlautstärke
  • Rücksicht auf Schichtarbeit, in vielen Unterkünften wird tagsüber geschlafen
  • Feiern und Veranstaltungen sind nicht gestattet

C1 Rauchen, Tiere, Besuch

  • Rauchen ist in der gesamten Unterkunft und in allen Gemeinschaftsbereichen untersagt, das gilt auch für E-Zigaretten und Wasserpfeifen
  • Tiere nur nach vorheriger Absprache, in Gemeinschaftsbereichen an der Leine, Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen
  • Übernachten dürfen nur die angemeldeten Personen. Wer zusätzlich einzieht, muss vorher gemeldet werden

D1 Zugang und Schlüssel

  • Zugangscode und Schlüssel sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden
  • Verlust sofort melden
  • Haus- und Hoftüren zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geschlossen halten
  • Eingänge, Treppen und Flure bleiben frei, dort werden keine Schuhe, Fahrräder oder Gegenstände abgestellt

E1 Heizen und Lüften

  • Stoßlüften drei bis fünf Mal täglich für fünf bis zehn Minuten, auch im Winter
  • Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen, das erzeugt Schimmel
  • Wäsche in der Unterkunft nur trocknen, wenn gleichzeitig gelüftet wird
  • Feuchte Stellen oder Schimmel sofort melden, spätestens innerhalb von fünf Werktagen
  • Bei Abwesenheit über mehrere Tage Heizung nicht ganz abstellen, mindestens Frostschutz, Fenster schließen

F1 Küche, Bad, Abfall

  • Geschirr und Küche nach Nutzung sauber hinterlassen, Geschirrspüler vor der Abreise einschalten
  • In Toiletten und Abflüsse gehören keine Speisereste, Hygieneartikel oder Fette
  • Müll wird nach den örtlichen Vorgaben getrennt und in die vorgesehenen Tonnen gebracht. Die Behälter sind entsprechend markiert, es zählt die Markierung am Behälter
  • Gelbe Säcke nicht auf dem Balkon lagern

G1 Fahrzeuge und Werkzeug

  • Nur auf den zugewiesenen Flächen parken, Zufahrten und Rettungswege bleiben frei
  • Auf Hof und Grünflächen wird nicht geparkt, keine Reparaturen und kein Ölwechsel auf dem Grundstück
  • Werkzeug, Material, Kraftstoff und Gasflaschen gehören nicht in die Unterkunft
  • Akkus von E-Fahrzeugen, E-Bikes, Pedelecs, E-Rollern und Elektrowerkzeug werden nicht geladen, weder in der Unterkunft noch auf dem Grundstück

H1 Technik und Einrichtung

  • Rauchwarnmelder nicht entfernen oder abdecken, Warntöne sofort melden. Wartung und Batteriewechsel übernimmt der Vermieter
  • Keine Bohrungen und keine Nägel in Fenster, Rahmen und Türen
  • Die Raumtemperatur wird zentral gesteuert und liegt je nach Tageszeit zwischen 18 und 22 Grad. Heizregler dürfen nicht verstellt oder manipuliert werden
  • Mitgebrachte Koch-, Grill-, Heiz-, Klima-, Lüftungs- und Wäschetrockengeräte dürfen nicht betrieben werden, das ist aus Brandschutzgründen untersagt und wird nach der Preisliste berechnet. Die vorhandene Küchenausstattung bleibt davon unberührt
  • Ist es dauerhaft zu warm oder zu kalt, bitte melden, die Steuerung wird dann angepasst
  • Möbel bleiben, wo sie stehen, Umbauten und zusätzliche Schlösser sind nicht gestattet
  • Schäden und Mängel sofort melden, auch kleine. Wer meldet, haftet nicht für Folgeschäden
  • Grillen nur mit einem vom Vermieter an der Unterkunft gestellten Grill. Ist dort keiner vorhanden, ist Grillen nicht gestattet. Zurzeit ist an keiner Unterkunft ein Grill gestellt, Grillen ist damit überall untersagt.

I1 Sicherheit und Videoüberwachung

  • In Außenbereichen und allgemeinen Hausbereichen kann videoüberwacht werden, auf die Überwachung wird vor Ort hingewiesen
  • In den Unterkünften selbst wird nicht überwacht
  • Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden gelöscht
  • Eigene Kameras dürfen nicht angebracht werden

J1 Winterdienst

Räumen und Streuen übernimmt der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dienst. Gäste trifft keine Räumpflicht.

K1 Abreise

  • Abreise bis 11:00 Uhr, spätere Abreise nur nach Absprache
  • Persönliche Gegenstände vollständig mitnehmen, Müll entsorgen, Fenster und Türen schließen
  • Die Endreinigung übernimmt der Vermieter

L1 Gemeinsam genutzte Unterkünfte

In manchen Unterkünften sind Zimmer an verschiedene Firmen vergeben. Dann gilt zusätzlich:

  • Nur das zugewiesene Zimmer nutzen, fremde Zimmer und fremdes Eigentum bleiben tabu
  • Küche und Bad nach Nutzung sauber hinterlassen, Lebensmittel im eigenen Fach lagern
  • Besondere Rücksicht auf Schichtzeiten, auch tagsüber wird geschlafen
  • Aushängende Nutzungs- und Reinigungspläne sind einzuhalten
  • Gemeinsame Bereiche sind kein Lager für Werkzeug oder Material

M1 Verstöße

Bei Verstößen wird abgemahnt. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Vertrag gekündigt werden. Kosten für Reinigung, Instandsetzung und Ersatz werden nach der Preisliste für Zusatzleistungen oder nach Nachweis berechnet. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich.