Hausordnung

Hausordnung

rheinblick immobilien, Stand August 2026

Diese Hausordnung dient dem gemeinsamen Interesse aller Bewohner sowie der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Liegenschaft.

Geltungsbereich. Teil A gilt für Dauermietverhältnisse über Wohnraum und ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags. Der Anhang gilt für Gäste in den Unterkünften, die tage- oder monatsweise überlassen werden, und ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Gäste gilt ausschließlich der Anhang. Widersprechen sich beide Teile, geht für den jeweiligen Personenkreis der für ihn geltende Teil vor.


A Kontakte und Notrufe

Hausverwaltung: info@rheinblick.de, verwaltung@rheinblick.de, WhatsApp Mo bis Fr 09:00 bis 16:00 Uhr, 0156 78382051

Notruf: Feuerwehr und Rettungsdienst 112, Polizei 110

Technische Notfälle. Ein Notfall liegt vor, wenn unmittelbare Gefahr für Gebäude oder Bewohner besteht, etwa Wasserrohrbruch oder Gasgeruch. Bagatellschäden werden werktags über die Hausverwaltung gemeldet. Unberechtigte Inanspruchnahme von Notdiensten wird dem Verursacher berechnet. Gas, Wasser, Sanitär: Top Service, +49 7741 5842. Aufzug-Notruf: Südwest, +49 761 151097930. Nach einem Notruf ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Schlüsselverlust ist unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für die Kosten des Ersatzes. Die Hinterlegung eines Zweitschlüssels bei einer Vertrauensperson wird empfohlen.

Abfallkalender: abfall-landkreis-waldshut.de

B Ruhezeiten und Lärmvermeidung

C Sicherheit und Ordnung

Zugänge und Fluchtwege. Haus- und Hoftüren in allgemein zugänglichen Bereichen sind von 22:00 bis 06:00 Uhr geschlossen zu halten. Fluchtwege bleiben dauerhaft frei, ausgenommen Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, sofern kein Fluchtweg versperrt wird. Schuhe, Schränke und sonstige Gegenstände dürfen in Treppenhaus, Fluren und Gemeinschaftsbereichen nicht dauerhaft abgestellt werden. Fahrräder und Kinderwagen gehören in die dafür vorgesehenen Räume oder das eigene Kellerabteil. Schwere Gegenstände sind beim Transport mit geeigneten Unterlagen zu schützen.

Gebäudeschutz und Installationen. Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten, Dachfenster bei Regen und Unwetter zu verschließen. Undichtigkeiten und Mängel an Leitungen sind sofort zu melden. Bei Gasgeruch: kein Licht einschalten, keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haupthahn schließen, Notruf wählen. Bohrungen und Nägel in Fensterrahmen und Türen sind untersagt, für Sicht- und Sonnenschutz nur klemmbare Systeme. Umbauten, zusätzliche Schlösser, Klimaanlagen und bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Das Ausschütteln von Decken, Kleidung und Teppichen aus Fenstern, von Terrassen und Balkonen ist untersagt. Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum sind unverzüglich zu melden, Kleinreparaturen und selbst verursachte Schäden trägt in der Regel der Mieter.

WC und Leitungen. In WC und Abflüsse gehören keine Fremdstoffe, insbesondere keine Lebensmittel, Asche, Hygieneartikel oder Katzenstreu.

Rauchwarnmelder dürfen weder entfernt noch beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Störungen und Batteriewarntöne sind unverzüglich zu melden. Sofern kein Wartungsdienst beauftragt ist, sind die Mieter für den jährlichen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung verantwortlich. Der jährlichen Prüfung durch Fachpersonal ist nach Ankündigung Zutritt zu gewähren.

Videoüberwachung. Allgemein zugängliche Gemeinschaftsbereiche können videoüberwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, Aufzeichnungen werden spätestens nach 96 Stunden automatisiert gelöscht, sofern keine Beweissicherung erforderlich ist. Eigene Kameras, die Gemeinschaftsflächen oder öffentlichen Raum erfassen, bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

D Längere Abwesenheit

E Untervermietung und gewerbliche Nutzung

Diese Regelung betrifft ausschließlich Dauermietverhältnisse. Die vom Vermieter selbst betriebene Überlassung von Unterkünften an Gäste bleibt davon unberührt.

F Schimmelprävention und Lüften

G Reinigung und Winterdienst

H Müllentsorgung

I Schädlingsbefall

J Fahrzeuge und Abstellräume

K Balkone, Terrassen und Fassade

L Aufzug

M Waschmaschinen und Haushaltsgeräte

N Kinder und Haustiere

P Verstöße und Kündigungsrecht

Q Änderungsrecht

Der Vermieter kann diese Hausordnung bei sachlichem Bedarf anpassen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags.


Gilt für alle Personen, die in einer Unterkunft übernachten. Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Teil A findet auf Gäste keine Anwendung.

A1 Kontakt und Notruf

Vermieter, werktags 09:00 bis 16:00 Uhrinfo@rheinblick.de, WhatsApp 0156 78382051
Feuerwehr und Rettungsdienst112
Polizei110
Gas, Wasser, Sanitär, nur im NotfallTop Service, +49 7741 5842
Abfallkalenderabfall-landkreis-waldshut.de

Ein Notfall liegt vor bei unmittelbarer Gefahr für Gebäude oder Personen. Alles andere wird werktags gemeldet. Wer einen Notruf abgesetzt hat, informiert den Vermieter unverzüglich. Bei Gasgeruch: kein Licht einschalten, keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haupthahn schließen, Notruf wählen, Gebäude verlassen.

B1 Ruhe

C1 Rauchen, Tiere, Besuch

D1 Zugang und Schlüssel

E1 Heizen und Lüften

F1 Küche, Bad, Abfall

G1 Fahrzeuge und Werkzeug

H1 Technik und Einrichtung

I1 Videoüberwachung

J1 Winterdienst

Räumen und Streuen übernimmt der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dienst. Gäste trifft keine Räumpflicht.

K1 Abreise

M1 Gemeinsam genutzte Unterkünfte

In manchen Unterkünften sind Zimmer an verschiedene Firmen vergeben. Dann gilt zusätzlich:

L1 Verstöße

Bei Verstößen wird abgemahnt. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Vertrag gekündigt werden. Kosten für Reinigung, Instandsetzung und Ersatz werden nach der Preisliste für Zusatzleistungen oder nach Nachweis berechnet. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich.